Kraftfahrzeughalter
sind gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung
abzuschließen. Sie garantiert die finanzielle
Unterstützung und Entschädigung bei Unfallopfern.
Außerdem schützt die Kfz-Versicherung den
Versicherten, Fahrer und Halter gegen Schadensersatzansprüche,
wenn die Deckungssumme hoch genug ist. Denn bei einem
schweren Unfall kann der finanzielle Schaden leicht
die gesetzliche Mindestabdeckung überschreiten.
Dann muss der Versicherungsnehmer als Schadensverursacher
den Fehlbetrag aus eigener Tasche finanzieren. Deshalb
empfiehlt sich eine Versicherung mit unbegrenzter Deckungssumme.
Die Kfz-Haftpflicht
zahlt im Rahmen der Versicherungsbedingungen Schmerzensgeld
an den Geschädigten, übernimmt Verdienstausfälle,
leistet eine finanzielle Entschädigung, wenn das
Unfallopfer verstirbt. Schäden an fremden Fahrzeugen
sind ebenfalls gedeckt.