Beim Neu-
und Umbau von Gebäuden sind viele Dinge zu beachten.
Es sind sogar so viele, dass man das wichtigste fast
vergessen könnte. Was ist zum Beispiel, wenn während
der Arbeiten Schäden am Gebäude auftreten?
Wer kann dafür haftbar gemacht werden?
In einem solchen Fall hat sich die
Bauleistungsversicherung bewährt.
Im Normalfall wird ihr Beitrag zwischen allen an den
Bau beschäftigten Personen und Unternehmen aufgeteilt.
Kommt es dann zu Beschädigungen des Baus durch
Materialfehler, Fahrlässigkeit oder auch Witterungseinflüsse
wie Regen, Sturm oder Hagel, dann übernimmt die
Versicherung die daraus entstehenden Kosten. Die Versicherung
tritt allerdings nur für die Schäden ein,
die am Neubau entstanden sind.
Wird also zum Beispiel beim Anbau eines
Gebäudeteils die Mauer des schon bestehenden Gebäudes
beschädigt, greift der Schutz der Versicherung
nicht.
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