Wer
nie eine Haftpflicht-Versicherung in Anspruch nehmen
muss, kann sich freuen. Wer keine Haftpflicht hat, muss
im Schadensfall vielleicht bis an sein Lebensende zahlen.
Denn wer einem anderen Schaden zufügt, egal ob
absichtlich oder unabsichtlich, ist gesetzlich verpflichtet,
diesen wieder gut zu machen.
Schäden, auf die sich die Haftpflicht
erstreckt, sind so genannte Personenschäden, Sachschäden
oder Vermögensschäden. Wer Kinder hat, haftet
nicht nur für sich selbst, sondern auch für
die lieben Kleinen – und das, bis sie volljährig
sind.
Die Haftpflicht schützt den Versicherten
vor Ansprüchen Dritter, indem sie den jeweiligen
Fall prüft, berechtigte Ansprüche ausbezahlt,
unberechtigte abwehrt. Bei welchen Schäden die
Versicherung leistet, ist in den Versicherungsbedingungen
geregelt. Für unterschiedliche Lebensbereiche gibt
es spezielle Haftpflicht-Policen, von der Privathaftpflicht-
über Kfz-, bis zu Tierhalterversicherungen. |