Eigentümer
von Häusern, die an eine oder mehrere Parteien
vermietet werden, stehen oft vor ganz besonderen Schwierigkeiten.
Wer ist in der Verantwortung, wenn es Unfälle im
Treppenhaus gibt oder jemand vor dem Haus auf einem
vereisten Gehweg ausrutscht?
Die Privathaftpflicht
greift in einem solchen Fall nicht. Gerade deshalb ist
es wichtig, eine Haus/Grundhaftpflicht-Versicherung
zu haben, die im Notfall für die Personen-/Sachschäden
eintritt. Bei der Haus/Grundhaftpflicht-Versicherung
ist der Versicherungsnehmer sowie Pächter und auch
Mieter versichert.
Anders verhält sich die Situation
allerdings, wenn der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück
oder in dem Haus einen Betrieb hat. Möchte man
auch dort gegen Unfälle jeglicher Art versichert
sein, ist eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
notwendig. Auch diese deckt Sach- und Personenschäden
ab.