Strauße
sind wunderbare Tiere. Und Straußenfarmen sind
eine kleine Attraktion für uns. Doch was ist, wenn
so ein Laufvogel einmal ausbüchst und dabei Schäden
an Personen oder dem Besitz Dritter verursacht? In diesem
Fall sind Sie laut dem Gesetz voll haftbar. Das heißt,
Sie stehen für die gesamte Schadenssumme mit Ihrem
jetzigen und zukünftigen Vermögen ein. Das
kann schnell teuer werden – und so mancher Tierbesitzer
hat sich damit in die Schulden gestürzt.
Damit Ihnen das nicht passieren kann,
gibt es eine Straußenhaftpflicht-Versicherungen.
Diese Versicherung bezahlt nicht nur die Schäden,
sondern sie prüft auch, ob die Schadensersatzansprüche
überhaupt gerechtfertigt sind und auch in welcher
Höhe. Sollten die Ansprüche nicht gerechtfertigt
sein, unterstützt die Versicherung Sie außerdem
finanziell beim Rechtsstreit und der daraus resultierenden
Gerichtsverhandlung.
In einer solchen Versicherung sind
alle Arten von Laufvögel versicherbar, egal ob
Strauße, Emus, Nandus oder andere Arten Laufvögel.