Auf dem
Weg zur Arbeit vom Auto angefahren. Trümmerbruch
im Bein. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung
ein. Sie kommt auf für die Folgen von Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten oder durch die Arbeit verursachten
Beeinträchtigungen der Gesundheit. Die Berufsgenossenschaften
zahlen im Anschluss an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers
Verletztengeld, kommen u. a. für eine notwendige
Umschulung auf und zahlen ggf. Unfall-, Hinterbliebenen-
oder Waisenrente. Unfälle im privaten Bereich,
in der Freizeit oder auf Reisen bedrohen allerdings
viel häufiger die körperliche Unversehrtheit,
sie machen fast zwei Drittel der Unfälle aus. Und
die sind durch die gesetzliche Unfallversicherung
nicht geschützt.
In diesen Fällen hilft eine private
Unfall-Versicherung weiter. Sie gilt 24 Stunden am Tag,
auch für Hausfrauen, Selbständige und Leute,
die nicht berufstätig sind wie Rentner oder Arbeitslose.