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Wer gepflegte
Zähne sein Eigen nennen will, sollte schon mal
mit dem Sparen anfangen – oder über eine
Zahnzusatzversicherung
nachdenken: Seit Januar 2005 gibt es neue Regeln, wie
viel die gesetzliche Krankenversicherung
beim Zahnersatz zuzahlt. Für die „Regelversorgung“,
also einen einfachen Zahnersatz mit billigem Material,
bekommt der Zahnarzt einen Fixbetrag, der, wie bisher,
etwa 50 bis 65 Prozent der Kosten abdeckt.
Fällt die Rechnung höher
aus, weil z. B. ein Zahntechniklabor teuer war, muss
der Patient die Mehrkosten für Brücke oder
Prothese selbst tragen. Das gleiche gilt, wenn man hochwertigeres
Material im Mund haben möchte; gesetzliche Krankenkassen
übernehmen dafür nicht mehr die Kosten. Eine
private Zahnzusatzversicherung übernimmt in der
Regel zwischen 20 und 30 Prozent der Gesamtkosten für
die Zahnbehandlung.
Die Zahnzusatzversicherung ist, wie
der Name schon sagt, eine Zusatzversicherung, die auf
der normalen gesetzlichen Versicherung aufbaut und diese
ergänzt, wo Lücken sind.
Tipp:
Bevor Sie darüber nachdenken,
eine Zahnzusatzversicherung
abzuschließen, sollten Sie sich mit Ihrem Zahnarzt
in Verbindung setzen um festzustellen, welche zahnärztlichen
Leistungen in naher Zukunft für sie anfallen werden,
egal ob Inlays, Kronen, Brücken oder Implantate.
Mit diesem Wissen ist es leichter den
für Sie passenden Tarif zu finden, denn es wäre
sehr unschön, wenn Sie eine günstige Versicherung
abschließen, welche genau das NICHT versichert,
worauf Sie in naher Zukunft behandelt werden müssen.
Ihr Zahnarzt kann Ihnen dabei auch
zumeist wertvolle Tipps geben, woraus Sie achten müssen
und oft haben die Zahnärzte selbst recht günstige
Versicherungen, die Sie Ihnen empfehlen können.
Grundsätzlich gilt: Erst informieren,
dann abschließen! |